Zahlreiche Studierenden- oder Hochschulgemeinden erstellen und benutzen seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts neben oder statt der offiziellen Gesangbücher ihrer Konfession eigene Liederhefte. Diese autonomen Produktionen, so die zu untersuchende Hypothese, stellen, neben ihrer gruppenidentitätsstärkenden Funktion, eine Ergänzung, einen Gegenentwurf oder – in der Rezeption des aufgenommenen Liedgutes – Vorläufer der nachfolgenden Gesangbücher (Gotteslob, Evangelisches Gesangbuch) dar. In einer zyklischen Bewegung münden sie auch in die Entstehung eines überregionalen Studierendengesangbuches.

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von den 1960er Jahren bis zum Beginn der Coronapandemie-Beschränkungen. In diese Zeit fallen zahlreiche Umbrüche, darunter die Studentenbewegung und die Friedensbewegung, das wachsende Umweltbewusstsein und die zweite und dritte Frauenbewegung. Innerkirchlich ermöglicht das Zweite Vatikanische Konzil enorme liturgische Veränderungen, wachsen die Ökumenebestrebungen an der Basis, aber auch in der Hymnodie (Arbeitsgemeinschaft für Ökumenisches Liedgut, AÖL); es kommt zur Entwicklung eines musikstilistisch neuen Liedgutes (Tutzinger Liederwettbewerb: „Danke“, NGL, Spiritual-/Gospelrezeption, Taizé-Aufnahme). Die feministische Theologie entwickelt sich, die Befreiungstheologie wird rezipiert.

Die Hefte der Studierendengemeinden spiegeln gesellschaftliche, zeit- und kirchengeschichtliche, theologische und kulturelle – v.a. musikalische – Entwicklungen; die Annahme, dass sie darin auch eine Katalysator- und in der Erstveröffentlichung vieler Lieder eine Avantgarderolle übernehmen, wird überprüft.

Die Hefte haben auf jeden Fall einen hohen Quellenwert. Sie sind jedoch bisher unzureichend erfasst und drohen wegen der an die Studienzeit gekoppelten, vorübergehenden Mitgliedschaft der Urheber*innen in den Gemeinden, die folglich instabil sind, verlorenzugehen.

Durch nachgehende Recherchen soll das Projekt das ephemere Medium und seinen Liedbestand in der Hymnologischen Datenbank (HDB) in seiner Breite dokumentieren, auswerten sowie eine möglichst große Anzahl von Heften digitalisieren.

Ziel ist also die Bestandssicherung und Analyse und Beschreibung von Phänomenologie, Produktion, Rezeption und Funktion der Liederhefte von Studierendengemeinden. Die Datenbank erlaubt dabei Übersichten und Mustererkennungen. Visualisierungen der Ergebnisse aus den generierten Daten und eine monografische Überblicksdarstellung sollen die Erkenntnisse für die wissenschaftliche und interessierte Öffentlichkeit zugänglich machen.

DFG-Förderung: 2026-2030 (https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/572912257)

Projektleiterin: Dr. Elisabeth Fillmann

Die Einheitslieder der deutschen Bistümer (E-Lieder), die 1947 in authentischer Gesamtausgabe erschienen, stellten einen allen Katholiken Deutschlands gemeinsamen Kanon von 74 einheitlichen Liedfassungen bereit. Damit waren sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Einheitsgesangbuch, das mit dem Gotteslob 1975 erstmals realisiert wurde. Die Erarbeitung dieses E-Lied-Kanons begann nicht, wie oft angenommen, erst nach Kriegsende 1945, sondern bereits in der NS-Zeit.

Zu Beginn des 20. Jh. gab es zwischen den deutschen Diözesen kaum eine einheitliche Liedtradition; Liedrepertoire, Text- und Melodiefassungen differierten enorm. Das Fehlen eines gemeinsamen überdiözesanen Liedguts wurde ab Mitte der 1930er Jahre infolge großer Binnenmigration (Reichsarbeitsdienst, NS-Industrialisierungsprojekte usw.) virulent. In der Diskussion wurde stark die praktisch-seelsorgliche Notwendigkeit eines gemeinsamen deutschsprachigen katholischen Kanons hervorgehoben (so v.a. durch den Seelsorgedienst für die Wandernde Kirche). Es gab aber auch Stimmen, die einen Reichsliederkanon zur Stärkung des deutschen Volksbewusstseins forderten. Kritiker wiederum wandten ein, dass die katholische Identität im Bereich des Kirchenliedes zutiefst regional geprägt sei und Vereinheitlichungsbestrebungen sich identitätszerstörend auswirken müssten.

Bereits Ende der 1930er Jahre wurden verschiedene Vorschläge erarbeitet. Die Fuldaer Bischofskonferenz nahm sich des Themas an und beauftragte 1941 den Trierer Bischof mit der Erstellung eines E-Lied-Kanons. Dieser berief eine von Weihbischof Metzroth geleitete Expertenkommission ein, zu der auch drei Mitglieder aus dem angeschlossenen Österreich gehörten. Bereits 1943 legte die Kommission eine Liedliste zur Verabschiedung vor. 1944 musste die Arbeit kriegsbedingt unterbrochen werden. Die Einführung der E-Lieder erfolgte erst 1947. Zu diesem Zeitpunkt gehörten die österreichischen Bistümer nicht mehr der Fuldaer Konferenz an und gingen parallele, aber eigene Wege, die 1949/50 in Die Einheitslieder der Österreichischen Bistümer mündeten.

Das Projekt zielt auf eine Darstellung der Entstehungsgeschichte des 1947 verabschiedeten, ursprünglich großdeutschen E-Lied-Kanons in Form einer kommentierten Quellenedition. Grundlage dafür bildet der umfangreiche Arbeitsapparat des E-Lied-Kommissionsleiters Weihbischof Heinrich Metzroth (1893–1951) im Bistumsarchiv Trier, ergänzt um E-Lied-Material aus weiteren Archiven (v.a. die Diözesanarchive Freiburg, München, Rottenburg und Mainz sowie das Archiv des Jugendhauses Düsseldorf), das die Vorgeschichte sowie die Position repräsentativer Diözesen bzw. Kommissionsmitglieder zur E-Lied-Arbeit herausstellt. In die Kommentierung gehen auch Diskussionsbeiträge aus zeitgenössischen Zeitschriften ein, die zudem in Form einer umfassenden Bibliographie erschlossen werden. Ein Ausblick auf die Rezeptions- und Wirkungsgeschichte der E-Lieder von 1947 im Gotteslob 1975 und 2013 (Stammteil und Diözesananhänge) beschließt die Edition.

Projektleitung: Prof. Dr. Ansgar Franz
Wiss. Mitarbeiterin: Dipl.-Theol. Andrea Ackermann

Gefördert durch die DFG

Das von Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann Kurzke initiierte, in Kooperation mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des IAK-Gesangbuchforschung (1992-2013) beantragte und durchgeführte DFG-Graduiertenkolleg „Geistliches Lied und Kirchenlied interdisziplinär“ bestand vom März 1996 bis zum Februar 2006. Geleitet wurde es von Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann Kurzke und nach dessen Ausscheiden aus dem aktiven Universitätsdienst von Prof. Dr. Ansgar Franz. Der Abschlussbericht gibt darüber nähere Auskunft.

Folgende Fächer waren im Kolleg vertreten:

Katholische Theologie
Evangelische Theologie
Deutsche Philologie
Buchwissenschaft
Geschichtswissenschaft
Musikwissenschaft